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Als Hufpflegerin arbeite ich in Anlehnung an die Natural Hoofcare-Methode. Hierbei nimmt man sich den Mustanghuf als Vorbild, der ohne jede Art von Bearbeitung, allein durch den Abrieb in der freien Wildbahn durch unterschiedliche Bodenverhältnisse, für eine gute Hufqualität und -form und damit für einen gesunden Huf verantwortlich ist. Hufkrankheiten oder starke Fühligkeit sind bei Mustangs bislang kaum beobachtet worden.
Da unsere Pferde, auch wenn sie beispielsweise in einem Offenstall leben, keine vergleichbaren Bodenverhältnisse haben wie die wilden Mustangs und auch in ihrem Bewegungsraum deutlich eingeschränkter sind (Mustangs legen auf der Suche nach Futter bei großer Trockenheit bis zu 80 km täglich und mehr zurück), muss nun der Abrieb simuliert werden. Denn der Hornabrieb als solcher ist natürlich.
Wichtig für einen gesunden Huf, ist ein gesunder und gut funktionierender Hufmechanismus.
Hufbearbeitung und gesunde Hufe:
Der Huf soll seine ganz eigene gesunde Form entwickeln. Man muss schauen und zuhören, was der einzelne Huf einem „sagt“ und dementsprechend bearbeiten und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Weniger ist hierbei oftmals mehr.
Für gesunde Hufe spielt aber nicht nur die Hufbearbeitung eine wichtige Rolle, sondern auch die Ernährung, die Bewegung (nicht nur unter dem Reiter), die weitere körperliche Gesundheit und die Haltung.
Daher ist es mir sehr wichtig, mit dem Pferdebesitzer zusammen zu arbeiten, um für das Pferd das beste Ergebnis zu erzielen. Es soll Freude an der Bewegung haben, auch ohne permanenten Hufschutz und auf unterschiedlichen Böden.
Dazu ist es mir auch wichtig, dass das Pferd im Hufegeben routiniert ist, um es keinem zusätzlichen Stress auszusetzen.
Wenn Sie einen Hufbearbeiter suchen, der die Bearbeitungsperioden in die Länge zieht, sind Sie bei mir nicht richtig.
Denn ich möchte den gesunden Hufen nicht „hinterherlaufen“ sondern sie direkt gesund erhalten. Und das kann ich nur, je nach Hornwachstum und -abrieb, mit Bearbeitungsabständen von ca. 6 Wochen erreichen. In bestimmten akuten Fällen kann die Bearbeitungsperiode aber auch gerade in der Anfangszeit deutlich unter 6 Wochen liegen.
Information: Teile des Hufbeschlagsgesetzes sind nichtig - wir dürfen unsere Tätigkeit ausüben. Sehen Sie hierzu folgenden Link:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-110.html